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   BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83   

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https://dejure.org/1983,1584
BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83 (https://dejure.org/1983,1584)
BFH, Entscheidung vom 14.06.1983 - VII R 4/83 (https://dejure.org/1983,1584)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 1983 - VII R 4/83 (https://dejure.org/1983,1584)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    StBerG §§ 37 Abs. 3 Nr. 1, 38 Abs. 1 Nr. 4a, 57, 164a; AO 1977 § 121 Abs. 1; GG Art. 12; FGO § 102

  • Wolters Kluwer

    Ermessenserwägung - Steuerberaterprüfung - Zulassungsausschuß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 508
  • BStBl II 1983, 695
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 03.02.1981 - VII R 86/78

    Ermessensentscheidung - Verwaltung

    Auszug aus BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83
    Es genügt nicht, wenn erst das FG diese Erwägungen anstellt (Anschluß an BFH-Urteil vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493).

    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 3. Februar 1981 VII R 86/78 (BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493) entschieden, daß eine nicht begründete Ermessensentscheidung der Verwaltung im Regelfall fehlerhaft ist.

    Deswegen müssen bei Ausübung des Verwaltungsermessens die angestellten Erwägungen, die Abwägung des Für und Wider der sich gegenüberstehenden Belange aus der Entscheidung erkennbar sein (vgl. Urteil in BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493 und die dort angegebene Rechtsprechung).

  • BFH, 21.07.1964 - VII 221/63 U

    Voraussetzungen für die Befreiung eines Finanzrichters von der

    Auszug aus BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83
    Wohl aus verfassungsrechtlichen Gründen (vgl. die zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 StBerG a. F. vom Senat im Urteil vom 21. Juli 1964 VII 221/63 U, BFHE 80, 59, BStBl III 1964, 495 zum Ausdruck gebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken) hat der Gesetzgeber sie im erwähnten Änderungsgesetz als Ermessensvorschrift konzipiert.

    (Diese Auffassung hat der erkennende Senat im Ergebnis bereits zu § 7 Abs. 3 Nr. 1 StBerG a. F. vertreten, der wörtlich mit § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG übereinstimmt; vgl. das bereits erwähnte Urteil in BFHE 80, 59, BStBl III 1964, 495, Nr. 3.).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83
    Nach dem für die spätere Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 12 GG grundlegenden Urteil vom 11. Juni 1958 1 BvR 596/56 (BVerfGE 7, 377 f.) ist die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 und 2 GG um der Berufsausübung willen gegeben und darf nur unter diesem Blickpunkt allenfalls auch in die Freiheit der Berufswahl eingreifen.
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 14.06.1983 - VII R 4/83
    Zu den Rechtsfragen, die sich aus einer solchen Koppelung unbestimmter Rechtsbegriffe (die der vollen richterlichen Nachprüfung unterliegen) und einem "Können" der Verwaltungsbehörde ergeben, hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) mit Beschluß vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70 (BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603) ausführlich Stellung genommen.
  • FG Köln, 12.10.2016 - 3 V 593/16

    Wirkung eines Haftbefehls zur Erzwingung einer Vermögensauskunft ausgesetzt

    a) Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens werden unter anderem dann überschritten, wenn die Finanzbehörde das ihr eingeräumte Ermessen gar nicht ausübt (so genannter Ermessensnichtgebrauch bzw. Ermessensausfall (BFH, Urteile vom 14.6.1983 VII R 4/83, BStBl II 1983, 695 und vom 2.9.2010 VI R 3/09, BStBl II 2011; Drüen in Tipke/Kruse, § 5 AO Rz 41).
  • FG Köln, 24.04.2008 - 6 K 2488/06

    Steuererlass bei Sanierungsgewinnen; Besteuerung von Gewinnen aus einem

    Eine Finanzbehörde hält die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens nicht ein, wenn sie den ihr eingeräumten Entscheidungsspielraum dadurch nicht ausschöpft, dass sie nicht alle gebotenen Erwägungen anstellt (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695; Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 5 AO Rn. 40).
  • FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 6 K 381/12

    Wiederbestellung als Steuerberater bei Verstoß gegen das Verbot der unbefugten

    In Anbetracht dessen, dass mit der Versagung der Bestellung als Steuerberater in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl nach Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes eingegriffen wird (vgl, BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BStBl. II 1983, 695; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.), kann nach dem anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur die konkrete Gefahr der Verletzung bedeutender Berufspflichten, welche wichtige Gemeinschaftsgüter vor Schädigungen bewahren sollen, eine Versagung rechtfertigen.

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfordere eine Berücksichtigung des Zeitablaufs bei der nach § 40 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 StBerG zu treffenden Entscheidung, wenn die dem Antragsteller vorgeworfenen Geschehnisse schon mehrere Jahre zurückliegen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, a.a.O.; vom 25. Februar 1986 VII R 76/83, a.a.O.).

  • BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83 (BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695) entschieden hat, handelt es sich bei der Regelung in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes - GmS-OGB - vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -).

    Der erkennende Senat hat deshalb und unter Beachtung des vorliegenden Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -) in seiner Entscheidung in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 bereits gefordert, daß die Verwaltungsbehörde ihr Ermessen erkennbar ausüben muß.

    Nach der Entscheidung in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Berücksichtigung des Zeitablaufs bei der nach § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG zu treffenden Ermessensentscheidung, wenn die dem Antragsteller vorgeworfenen Geschehnisse schon mehrere Jahre zurückliegen.

  • BFH, 29.04.1986 - VII R 10/85

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung - Befreiung von der

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83 (BFHE 138, 508, 511, BStBl II 1983, 695) den in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG geregelten Versagungstatbestand als zum Schutz rechtsuchender Bürger vor wirtschaftlichen Schädigungen gerechtfertigt angesehen.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695 entschieden hat, handelt es sich bei der Regelung in § 37 Abs. 3 Nr. 1 StBerG um eine einheitliche Ermessensvorschrift, nach der der (unbestimmte Rechts-)Begriff "Besorgnis begründet ist" in den Ermessensbereich ("kann versagt werden") hineinragt und zugleich Inhalt und Grenzen der pflichtgemäßen Ermessensausübung bestimmt (vgl. Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603 zu § 131 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung - AO -).

    Zwar ist bei der Entscheidung über die Befreiung von der Steuerberaterprügung, wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 138, 508, 512, BStBl II 1983, 695 ausgeführt hat, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Zeitablauf zwischen dem Verhalten des Klägers und der behördlichen Entscheidung sowie die Frage zu berücksichtigen, ob noch die unmittelbare Gefahr bestehe, daß sich der Kläger ähnlich verhalten werde.

  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

    Ohne diese Abwägung kann Ermessensüberschreitung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695; Tipke, Steuerrecht, 11. Aufl., S. 133, 134) vorliegen.
  • BFH, 20.04.1988 - I R 197/84

    Ausländische Kapitalgesellschaft - Im Ausland steuerbefreite Einkünfte -

    Zwar ist das FG ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß Ermessensentscheidungen begründet werden müssen; die bei Ausübung des Ermessens angestellten Erwägungen, die Abwägung des Für und Wider der sich gegenüberstehenden Belange aus der Entscheidung müssen erkennbar sein (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 14. Oktober 1965 II C 3.63, BVerwGE 22, 215, 217; Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1981 VII R 86/78, BFHE 133, 1, BStBl II 1981, 493; vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BFHE 138, 508, BStBl II 1983, 695).
  • BFH, 08.04.1987 - X R 14/81

    Ermessensspielraum des Finanzamtes bei der Beurteilung eines Erlaßantrags

    Das angefochtene Urteil verletzt § 102 FGO, weil das FG verkannt hat, daß das FA nicht alle gebotenen Ermessenserwägungen angestellt hat und deshalb ein Fall der Ermessensunterschreitung vorliegt (vgl. Urteil des BFH vom 14. Juni 1983 VII R 4/83, BFHE 138, 508, 512, BStBl II 1983, 695; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 5 AO 1977, Tz. 20).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.04.2007 - 2 K 2416/06

    Zur Bestellung eines disziplinarrechtlich "vorbelasteten" ehemaligen Beamten als

    In Anbetracht dessen, dass mit der Versagung der Bestellung als Steuerberater in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl laut Artikel 12 Abs. 1 GG eingegriffen wird (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 14. Juni 1983, VII R 4/83, BStBl II 1983, 695), kann nach dem anzuwendenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur die konkrete Gefahr der Verletzung bedeutender Berufspflichten, welche wichtige Gemeinschaftsgüter vor Schädigungen bewahren sollen, eine Versagung rechtfertigen.
  • FG Hamburg, 24.05.1996 - V 146/95

    Erledigung deines Antrages durch Zeitablauf ; Zulässigkeit einer

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  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.2003 - 2 K 1723/03

    Rechtsanspruch gegenüber einer Steuerberaterkammer auf Bestellung als

  • FG Berlin, 08.09.1995 - III 241/95
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